TSE 2020

TSE Technische Sicherheitseinrichtung

Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)

Seit dem 01.01.2020 ist die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) für alle elektronischen Kassensysteme in Deutschland Pflicht. Die TSE sorgt für die manipulationssichere Aufzeichnung aller Kassenvorgänge gemäß der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV).

Was wird benötigt?

  • Zertifizierte TSE-Einheit (USB oder Cloud)
  • Aktualisierte Kassensoftware mit TSE-Unterstützung
  • Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung (DSFinV-K)
  • Elektronisches Aufzeichnungssystem
  • Registrierung beim zuständigen Finanzamt
  • Verfahrensdokumentation nach GoBD

Achtung: Strafen bis zu 25.000 Euro!

Bei Nichtbeachtung der TSE-Pflicht drohen empfindliche Strafen. Das Finanzamt kann Bußgelder bis zu 25.000 Euro verhängen. Zusätzlich können Umsätze geschätzt werden, was zu erheblichen Steuernachzahlungen führen kann.

In 3 Schritten zur TSE

Schritt 1: Beratung

Schritt 1: Beratung

Wir analysieren Ihr bestehendes Kassensystem und beraten Sie zur optimalen TSE-Lösung.

Schritt 2: Installation

Schritt 2: Installation

Wir liefern die TSE-Hardware und installieren die aktualisierte Software bei Ihnen vor Ort.

Schritt 3: Registrierung

Schritt 3: Registrierung

Wir unterstützen Sie bei der Registrierung beim Finanzamt und der Erstellung der Verfahrensdokumentation.

TSE-Anfrage

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot zur TSE-Umrüstung.

FICOM bietet Ihnen All-In-One-Lösungen

Von der Warenwirtschaft bis zur Tourenplanung - alles aus einer Hand.

Jetzt beraten lassen