AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen FICOM Engineering und dem Auftraggeber über die Entwicklung, Lieferung und Pflege von Software sowie den Vertrieb von Hardware.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote von FICOM Engineering sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware/Software zustande.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 4 Lieferung und Leistung
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von FICOM Engineering ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden. Teillieferungen sind zulässig.
§ 5 Softwarelizenz
FICOM Engineering räumt dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der gelieferten Software ein. Die Software darf nur auf den vereinbarten Geräten eingesetzt werden.
§ 6 Gewährleistung
FICOM Engineering gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen den vereinbarten Spezifikationen entspricht. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung.
§ 7 Haftung
Die Haftung von FICOM Engineering ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
§ 8 Datenschutz
FICOM Engineering verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der Datenschutzerklärung.
§ 9 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke des Vertrages zu verwenden.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
Softwarepflegeverträge haben eine Mindestlaufzeit von 36 Monaten. Danach verlängern sie sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist München. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Ergänzung
Software-Wartungsvertrag (SWV): Mindestlaufzeit 36 Monate.