TSE 2020

Kassen aufrüsten bis 2020

Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme


Elektronische Aufzeichnungssysteme müssen seit dem 1. Januar 2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (= TSE) verfügen, die aus drei Modulen besteht: einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle.

Desweiternen ist seit 1. Januar 2020 die Belegausgabe bei elektronischen Aufzeichnungssystemen Pflicht. Danach muss für den an diesem Geschäftsvorfall Beteiligten ein Beleg erstellt und diesem zur Verfügung gestellt werden. Der Beleg kann elektronisch oder in Papierform zur Verfügung gestellt werden.

Wir haben uns aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit sowie der guten Erfahrung bzgl. Peripherie-Lösungen für TSE-EPSON-Lösung entscheiden.

EPSON ist im Besitz von BSI-Zertifikat und als Garant für unsere fiPOS-Lösung. Somit sind Sie mit ficom und EPSON auf der sicheren Seite. Um unsere Kassensoftware noch weiter zu optimieren, haben wir unsere fiPOS-Lösung in bestimmten Programm-Sequenzen sowie der UserInterface überarbeitet und einige Bedienelemente ausgetauscht. Das Ergebnis dieser langwierigen Überarbeitung ist eine deutlich schneller bedienbare Kasse, welche auch unter höchstem Kundenfrequenz mit dem Bediener stand hält.

Anforderungen an eine Registrierkasse:

  • Connect sowie Backup der Daten mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
  • Das Kassensystem muss bei dem zugehörigen Finanzamt mit den jeweiligen Kassen-Tech- Daten sowie der TSE-Angaben gemeldet werden.
  • Belegausgabepflicht: Es ist verpflichtend, dem Kunden ein Kassenbon auszustellen.
  • Ausdruck eines prüfbaren Kassenbons: Zur Vereinfachung der Überprüfung, kann auf dem Kassen-Bon-Ausdruck ein QR – Code platziert werden.
  • Verschärfte Bestimmungen an die Datenaufzeichnung.
  • Falls es für Ihre Kasse keine Möglichkeit zur TSE-Nachrüstung geben sollte, so dürfen Sie diese im Regelfall bis Ende 2022 weiter nutzen und danach durch ein neues ersetzen (Kassen-Hardware-Erwerb zwischen 2010 – 2019 ).

Da wir die Pflicht haben unsere Kunden über Gesetzes-Änderungen zeitnah zu informieren, sehen wir in diesem Zusammenhang eine gewisse Schutzfunktion gegenüber Geschäftspartner.

Es drohen Strafzahlungen bis zu 25.000 € je Kasse bei Verwendung eines nicht Fiskus-kompatiblen Aufzeichnungs-Systems.

Unsere Empfehlung an Sie:

Planen Sie frühzeitig die Umrüstung bzw. Beschaffung eines neuen Kassensystems. Es ist damit zu rechnen, dass bundesweit zu Lieferengpässen kommen wird.

1. Nehmen Sie zeitnah wie Folgt mit uns Kontakt auf:

  • Website : fi-com.com – Bestell-Formular
  • E-Mail: info@fi-com.com
  • Mob.: +49 175 540 39 08

2. Angebot anfordern.

3. Nach dem eine Auftragsbestätigung vorliegt, haben Sie Ihre Pflicht erfüllt.



Aufrüsten mit Technische Sicherheitseinrichtung für Elektronische Kassensysteme (TSE)